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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hundepension

Die Hundepension verpflichtet sich, den Hund nach bestem Wissen und Gewissen zu betreuen und zu versorgen und ihm seinen Aufenthalt in der Pension so angenehm wie möglich zu gestalten.

Impfungen
Der Hund muss nach den gesetzlichen Vorschriften geimpft sein. Der Impfausweis ist vorzulegen und verbleibt für die Zeit der Unterbringung in der Pension. Für Krankheiten des Hundes, die nach dem Aufenthalt in der Tierpension auftreten, wird nicht gehaftet.

Weitere gesundheitliche Vorsorge
Der Hund muss bei Abgabe in gesunden Zustand sein. Vor Abgabe in der Hundepension muss der Hund gegen Zecken und Flöhe behandelt werden. Sollte dennoch ein Parasitenbefall am Hund festgestellt werden, kann durch die Hundepension eine für den Hundehalter kostenpflichtige Schutzbehandlung vorgenommen werden.

Futter/Medikamente
Das Futter sowie allfällig nötige Medikamente sind für die Dauer des Pensionsaufenthaltes mitzubringen.

Läufigkeit
Läufige Hunde können nicht aufgenommen werden. Wird eine Hündin während des Pensionsaufenthaltes läufig, wird jegliche Haftung und Verantwortung für eine unerwünschte Empfängnis abgelehnt. Eine mögliche Läufigkeit der Hündin ist der Hundepension vorher anzumelden.

Verletzung/Unfall
Trotz bestmöglicher Vorabklärungen und Sorgfaltspflicht kann es zu Verletzungen im Rudel kommen. Auch bei Einzelhaltung ist beim Spaziergang ein Zusammentreffen mit anderen Hunden nicht ausgeschlossen. Auseinandersetzungen unter Hunden sind immer möglich. Die Hundepension übernimmt dafür keine Haftung.

Tierärztliche Betreuung/Krankheit/Notfall
Die Kosten für ärztliche Leistungen inklusive Tiertransport und Nebenkosten fallen dem Hundehalter an, es sei denn, es ist der Pension eine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen. Bei kranken und/oder alten Tieren wird jegliche Haftung bei Verschlimmerung oder Tod des Tieres ausgeschlossen.

Schäden an Gegenständen des Tierhalters
Für Beschädigung oder Verlust von Gegenständen, die den Tieren mitgegeben werden, wird nicht gehaftet.

Informationspflicht des Hundehalters/Haftpflicht
Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundepension vorab über alle Verhaltensauffälligkeiten seines Tieres, wie z.B. Zerstörungswut, Beißvorfälle, hohe Aggressivität, Verlustängste oder Krankheiten zu informieren. Der Hundehalter haftet für die durch sein Tier verursachten Schäden.

Der Besitzer muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen (inklusive Hund).
Einzelhaltung bei nicht rudelkonformen Hunden und läufigen Hündinnen
Das nicht rudelkonforme Verhalten eines Hundes führt auch ohne Rücksprache mit dem Hundehalter zu einer Einzelhaltung und wird durch die Unterzeichnung des Betreuungsvertrages vom Hundehalter akzeptiert, inkl. Mehrkosten und Mehraufwand. Dasselbe gilt für Hündinnen, die während des Pensionsaufenthaltes läufig werden.

Entlaufen des Hundes
Auch bei sorgfältigster Betreuung kann ein Tier aus der Hundepension sowie bei Spaziergängen entlaufen. Sollte das Tier trotz intensivsten Bemühungen nicht wieder gefunden werden, besteht seitens des Hundehalters kein Anspruch auf Schadensersatz.

Pensionspreis
Der Pensionspreis ist bei Abholung des Hundes der Pension zu entrichten. Die Preisliste ist integrierender Bestandteil des Pensionsvertrages. An- und Abreisetag werden als volle Pensionstage berechnet. Die Hundepension kann eine Kaution erheben. Diese wird nach vertragskonformer und problemloser Abwicklung der Pensionszeit zurückerstattet. Die Kaution dient der Sicherung von Schäden, Tierarztkosten etc.

Weitere Bestimmungen
Der Hundebesitzer hat die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert diese.

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